Muss man aus unterschiedlichen Gründen die Wohnflächenberechnung durchführen, so klappt’s auch mit dem richtigen Ergebnis. In den meisten Fällen sind es Vermieter, die ihre Räumlichkeiten nachmessen möchten, um den genauen Mietpreis zu ermitteln. Sollte nämlich der Mieter später feststellen, dass im Mietvertrag falsche Angaben gemacht wurden, kann eine Rückforderung der zu viel gezahlten Miete anstehen. Aber auch so mancher neue Mieter möchte vor dem Einzug kontrollieren, ob die angegebene Quadratmeterzahl im Mietvertrag auch wirklich stimmt. Wie berechnet man nun die Wohnfläche genau und gibt es dafür bestimmte Richtlinien?
Was zählt zur Wohnfläche und was nicht?
Wenn die Wohnflächenberechnung durchgeführt werden soll, kommen Fragen auf, die wichtig sind und beantwortet werden sollten. Sie kann nach den Vorgaben der Wohnflächenverordnung (WoflV) durchgeführt werden, oder aber auch nach der DIN 277. Sie sollte auf jeden Fall ganz genau durchgeführt werden, denn besonders dank der hohen Nebenkosten ist jeder Quadratmeter zu viel einfach zu teuer. Was zählt auf keinen Fall zur Wohnfläche und muss aus diesem Grund auch günstiger vermietet werden?:
- Garagen, Kellerräume, Waschräume, Treppenhaus, Türnischen, unbeheizte Wintergärten
- Beheizbare Wintergärten können hingegen mit 50 % der Fläche zum Wohnraum gezählt werden
- Terrassen und Balkone werden mit 25 % der Fläche als Wohnraum gerechnet
- Bodenflächen unter Dachschrägen werden bei einer Höhe unter einem Meter nicht als Wohnfläche gerechnet, darüber mit bis zu zwei Metern mit 50 %
Hat die Wohnung oder das Haus einen komplizierten verwinkelten Grundriss, kann die Wohnflächenberechnung nur schwer durchgeführt werden. In diesem Fall sollte man einen Fachmann wie den Architekten zurate ziehen. Stellt sich eine Differenz zwischen gemessener Wohnfläche und der Wohnflächenangabe im Mietvertrag heraus, die größer als 10 % ist, kann die Miete sogar entsprechend gekürzt werden. Das gleiche gilt im Übrigen auch für einen Kaufpreis.
Mit der Wohnflächenverordnung die Wohnflächenberechnung – so klappt’s!
Egal, aus welchem Grund eine Wohnflächenberechnung vorgenommen werden soll, die beiden Möglichkeiten nach Wohnflächenverordnung oder nach DIN 277 sind beide gültig. Nur wenn die Wohnflächenberechnung für geförderten Wohnraum ermittelt werden soll, müssen auch die Vorschriften dieser Verordnung berücksichtigt werden. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass jeweils die gleiche Grundlage verwendet wurde, wenn ein Vergleich stattfindet. In der Wohnflächenverordnung ist genauestens festgelegt, wie die Vermessung zu erfolgen hat. Was ist mit Treppen, Türnischen, Fensternischen oder wie werden die ermittelten Grundflächen anschließend weiter verwendet? Solche Fragen können auf entsprechenden Seiten für die Wohnflächenberechnung in Österreich durchgeführt werden, sie unterscheidet sich in einigen Punkten von der in anderen Ländern gültigen.