Immer wieder werden Mobilfunkverträge aus Angst um die eigene Telefonnummer verlängert. Doch in vielen Fällen ist die Beibehaltung der bestehenden Telefonnummer extrem teuer – Verträge, die vor drei Jahren abgeschlossen wurden, sind wesentlich teurer als Verträge, die heutzutage von den Mobilfunkanbietern angeboten werden. Wer den aktuellen Vertrag bei seinem Mobilfunkanbieter kündigen will, weil ein anderer Mobilfunkanbieter einen besseren Tarif anbietet, so muss man sich aber nicht unbedingt eine neue Telefonnummer merken. Sehr wohl kann die bestehende Nummer – inklusive der Anbietervorwahl – mitgenommen werden. Dieser Vorgang wird Rufnummer-Portierung genannt und kann ohne gröbere Schwierigkeiten durchgeführt werden. Zu beachten sind jedoch ein paar Tipps und Tricks, sodass am Ende keine Fehler passieren, die am Ende das Aus der bestehenden Telefonnummer bedeuten.
Die Nummernübertragungsinformation
Wer sich für einen neuen Mobilfunkanbieter entschieden hat, muss nicht automatisch auf seine Telefonnummer verzichten. Die bestehende Rufnummer kann nämlich sehr wohl „mitgenommen“ werden. Zu Beginn muss man die sogenannte Nummernübertragungsinformation (kurz: NÜV-Information oder auch NÜVi) vom aktuellen Mobilfunkanbieter einholen. Entweder nimmt man direkt Kontakt auf (etwa per Brief oder E-Mail) oder lässt sich die Auskunft von einem Shop-Mitarbeiter des neuen Mobilfunkanbieters geben. Am Ende spielt es keine Rolle – wer keinen Handy-Shop in der Nähe hat, sollte den Mobilfunkanbieter per E-Mail kontaktieren, wer vor seinem Haustor einen Handy-Shop des Anbieters hat, wird wohl die Sache vor Ort klären. Die NÜV-Information kann aber auch im Handy-Shop des zukünftigen Mobilfunkanbieters erfragt werden. Wichtig ist, dass ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein oder Reisepass) mitgeführt wird, sodass die Identität bestätigt werden kann. In weiterer Folge wird der Shop-Mitarbeiter die Anfrage an den Provider richten, der die Daten innerhalb von 20 Minuten übermittelt. In der Regel sind auch die Shop-Mitarbeiter des aktuellen Mobilfunkanbieters zuvorkommend, wenn es um die Abfrage der NÜV-Information geht.
Die Gebühren im Überblick
Jedoch gibt es einen wesentlichen Unterschied – die NÜV-Information muss nicht innerhalb von 20 Minuten übermittelt werden, sondern kommt erst nach einigen Tagen. Zudem wird auch eine Gebühr in der Höhe von 10 Euro in Rechnung gestellt, die sich aus der NÜV-Informationsgebühr (1 Euro) und einer Übertragungsgebühr (9 Euro) zusammensetzt. Der Betrag wird jedoch vom neuen Anbieter übernommen, sodass dem Kunden keine tatsächlichen Kosten erwachsen. In der Regel übernehmen fast alle Mobilfunkanbieter die entstehenden Kosten; nur selten lehnt der neue Mobilfunkanbieter die Kostenübernahme ab. Die NÜV-Information ist, nachdem sie übermittelt wurde, für 90 Tage gültig. Innerhalb dieser Frist muss eine neue NÜV-Information beantragt werden. In weiterer Folge kommen folgende Gebühren hinzu: 4 Euro für die NÜV-Information und 15 Euro für die Portierung – ergibt einen Gesamtpreis von 19 Euro.
Nach wenigen Tagen ist man wieder unter der alten Rufnummer erreichbar
In weiterer Folge wird die NÜV-Information an den neuen Mobilfunkanbieter gesendet. Die Rufnummer wird aber nicht sofort übernommen – für derartige Übernahmen gibt es nämlich vorgesehene Zeitfenster. Die Rufnummernmitnahme kann aber auch, sofern gewünscht, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. In der Zwischenzeit wird eine kostenfreie Ersatznummer zugewiesen.